Eltern-Informationen bezüglich der schulischen Zusammenarbeit
Liebe Eltern,
uns ist es sehr wichtig, dass Ihre Kinder in unserer Schule gut lernen, sich in der Schule wohlfühlen - und auch mit ihren Mitschülern und Mitschülerinnen klarkommen.
Mit Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigte möchten wir eine gute Zusammenarbeit pflegen.
Einige organisatorische Voraussetzungen müssen wir für einen reibungslosen Ablauf des Schulaltages voraussetzen.
Alphabetische Reihenfolge mit Klicks
Anmeldung von Besuchen und Gesprächswünschen
Bitte melden Sie sich bei Schulbesuchen grundsätzlich bei uns im Sekretariat an. Wir müssen die Übersicht behalten, wer sich im Schulgebäude aufhält.
Anregungen und Probleme
Es wird nicht immer leicht sein, die verschieden Erziehungsansprüche des Elternhauses und der Schule miteinander auszugleichen. Eine Vertrauensbasis zwischen Elternhaus und Schule hilft dabei sehr.
Wenn es Probleme gibt, bitten wir Sie, zeitnah die Klassenlehrkräfte zu informieren. Vieles lässt sich in einem Gespräch klären. Auch die Schulleitung unterstützt Sie dabei gerne.
Wir können allerdings nur Probleme lösen, von denen wir auch Kenntnis haben!!! Also bitte machen Sie einen Termin aus, dann helfen wir gerne weiter!
Sollte es Beschwerden z.B. über die Sauberkeit der Toiletten, das Schulessen oder z.B. Busfahrer geben, ist die Schulleitung Ihr erster Ansprechpartner.
Wir kümmern uns umgehend um Abhilfe und vermitteln bei Konflikten. Es ist nicht zulässig, dass Sie z.B. selbst in der Schule Konflikte ihres Kindes mit Schülerinnen versuchen zu lösen. Wir müssen dabei eingeschaltet sein.
Auch Anregungen für das schulische Miteinander oder positive Rückmeldung helfen uns das schulische Miteinander besser zu gestalten. Sprechen Sie uns gerne an.
Aktuelle Telefonnummern und Notfallnummern
Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über Veränderungen der Telefonnummer/Adresse etc. damit in möglichen Notfällen die Erreichbarkeit garantiert ist.
Arbeitsmaterialien
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig, ob die für den Unterricht notwendigen Materialien (Bücher, Hefte, Mappen, Stifte usw.) vollständig, ordentlich und in einem guten Zustand sind. Das sind wichtige Grundlagen für das erfolgreiche Lernen ihres Kindes.
Wenn Schulbücher Schaden nehmen oder verloren gehen, müssen sie anteilig von Ihnen bezahlt werden.
Beurlaubungen
Eine Beurlaubung von Schüler*innen bis zu zwei Tage kann durch die Klassenlehrkraft erfolgen. Für längere Beurlaubungen wenden Sie sich an die Schulleitung. Nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen kann die Schulleitung unmittelbar vor und nach den Schulferien Beurlaubungen gestatten. Länger andauernde Beurlaubungen können einmalig in der Grundstufe und einmalig in der Mittel- und Bo-Stufe gestattet werden (§ 56 Abs. 1; § 69 Abs. 3 HSchG). In diesem Fall ist der Antrag mindestens drei Wochen vorher zu stellen.
Bundesjugendspiele
Einmal jährlich finden die Bundesjugendspiele statt. Im Wettbewerb können Schüler*innen sich messen und Urkunden erwerben.
Daten bei Aufnahme an der Brüder-Grimm-Schule.
Elternabend
An Elternabenden nehmen die Klassenlehrkräfte teil. Den übrigen Lehrkräften der Klasse steht die Teilnahme frei. Besprochen werden hier für die Klasse relevante Themen, z.B. Unterrichtsinhalte oder gemeinsame Unternehmungen. Fragen zu einzelnen Schüler*innen werden im Förderplangespräch oder nach terminlicher Absprache geklärt.
Elternbeiräte
Die Wahl der Elternbeiräte findet in den ersten Wochen des Schuljahres statt. Die Elternvertreter üben ihr Amt in der Regel für zwei Jahre aus. Ihre Aufgabe ist es u.a., einmal pro Halbjahr einen Klassenelternabend einzuberufen sowie an den Sitzungen des Schulelternbeirates teilzunehmen (§§ 106/107 HSchG).
Elternbriefe
Bitte fragen Sie wöchentlich bei ihren Kindern nach, ob es wichtige Neuigkeiten gibt. Öfters gibt es Briefe an Sie von der Klassenlehrkräfte oder von der Schulleitung. Manchmal lagern Briefe vergessen im Ranzen der Schüler*innen.
Elterngespräche
Die Lehrkräfte unserer Schule bieten Ihnen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung an. Vereinbaren Sie über das Sekretariat oder über das Mitteilungsheft einen Termin.
Engagement für die Schule
Wir freuen uns sehr, wenn Sie regelmäßig an Elternabenden und Schulveranstaltungen teilnehmen und sich für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Schule engagieren.
Nur gemeinsam schaffen wir es, Ihre Wünsche für die schulische Arbeit genügend zu berücksichtigen. Wir freuen uns sehr, wenn unsere Arbeit unterstützt wird.
Die Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten ist ein wichtiger Bestandteil der Schulgemeinde. Über eine Mitarbeit bei schulischen Projekten, z.B. bei Klassenfesten, beim Stand auf dem Weihnachtsmarkt, Schulfesten (z.B. Frühlingsfest oder Adventsfeier) freuen wir uns sehr.
Essen und Trinken
Bitte geben Sie ihren Kindern genügend zu Essen und Trinken mit bzw. melden es zum Mittagessen an oder geben ihm Geld für Frühstück und/oder Mittagessen mit in die Schule.
Ganztagsangebote und Wahlpflichtunterricht
Die Brüder-Grimm-Schule ermöglich täglich unterschiedliche Angebote im Nachmittag, die von Externen oder von Lehrkräften angeboten werden. Unter anderem gibt es folgende Angebote: Basteln & Spielen, Erste Hilfe, Gesunde Ernährung, Kreativ mit Stoff, Werken (Holz), Laufsport, Fußball, Musik AG (Kooperationspartner: Musikschule Hofgeismar e.V.).
Gesundheitliche Einschränkungen ihres Kindes
Bitte informieren Sie uns über gesundheitliche Einschränkungen ihres Kindes (z.B. Allergien, Epilepsie, Diabetes, Herzfehler, etc.) und darüber, worauf wir in der Schule besonders achten müssen.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit. Sie geben den Schüler*innen die Möglichkeit, dass in der Schule Gelernte zu üben und zu vertiefen.
Hessenweites Schülerticket
Die Schülerjahreskarten für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler – im Regionalverkehr hessenweit gültige Schülertickets - werden über unser Sekretariat bestellt und dann im Laufe der Sommerferien an ihre Wohnadresse verschickt.
Bei Verlust erhalten Sie im Sekretariat einen Antrag auf eine Ersatzkarte, hierfür fallen seitens der HLB eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € an.
Hitzefrei
Hitzefrei wird in der Regel nicht mehr gegeben. An extrem heißen Tagen werden den Temperaturen angepasste Unterrichtsformen und –Inhalte gewählt.
Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetzes regelt den Schutz von übertragbaren Krankheiten bei Menschen. Infektionen sollen frühzeitig erkannt und ihre Weiterverbreitung verhindert werden.
Zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten gehören z.B: Cholera, Typhus, ansteckungsfähige Lungentuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien sowie Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Röteln, Ringelröteln, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektion, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatits-A und bakterielle Ruhr.
Bitte rufen Sie morgens in der Schule an, wenn Ihr Kind krank ist. Wir leiten die Information umgehend an die Klassenlehrkräfte weiter. Wenn Ihr Kind drei und mehr Tage erkrankt ist, benötigen wir ein ärztliches Attest.
Bei ansteckenden Krankheiten muss Ihr Kind bis zur Genesung zuhause bleiben. Bei bestimmten Erkrankungen z.B. bei Kopfläusen oder Corona benötigen wir eine Gesundschreibung vom Arzt.
Bitte beachten Sie die Extra-Informationsblätter zu Zecken und Kopfläusen.
Mittagessen
In unserer Mensa wird von Montag bis Freitag ein gesundes, leckeres Essen frisch zubereitet.
Bitte lassen Sie ihr Kind regelmäßig am Essen teilnehmen:
Menü: 4,50 Euro pro Essen (5 Essen/Woche)
Anmeldeinformationen Kitafino (<- anklicken)
Pädagogischere Tage
Die Pädagogischen Tage dienen der Schulentwicklungsplanung und sind verpflichtend für das Kollegium einmal im Kalenderjahr durchzuführen. Sie sind langfristig zu planen und terminlich mit der Schulkonferenz abzustimmen.
Schulbücher und Unterrichtsmaterialien
Alle Schüler*innen erhalten im Rahmen der Lernmittelfreiheit einen Großteil ihrer Schulbücher kostenlos. Alle anderen Schulbücher müssen am Ende des Schuljahres oder bei Schulwechsel wieder abgegeben werden. Da mehrere Jahrgänge mit den Büchern arbeiten sollen, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind pfleglich mit ihnen umgeht.
Versehen Sie die Bücher bitte IMMER mit einem Umschlag!
Durch Ihr Kind beschädigte Bücher müssen von Ihnen kostenpflichtig ersetzt werden.
Arbeitshefte, Wörterbücher und Lektüren für die individuelle Arbeit werden nach Rücksprache mit den Lehrkräften angeschafft und müssen von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bezahlt werden.
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat hat ein Stimmrecht (§110 HSchG) u.a. zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung freiwilliger Unterrichtsangebote. An den Sitzungen des Schulelternbeirates nehmen die Klassenelternbeiräte und die Schulleiterin teil. Diese unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Die oder der Vorsitzende, die Stellvertreterin oder der Stellvertreter des Schulelternbeirates können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen (§ 108 HSchG).
Schulkonferenz
Das Hessischen Schulgesetzes (HSchG) räumt Schulen besondere Rechte für eigene Entscheidungen ein. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 HSchG ein weiteres Entscheidungsgremium.
Sie bietet eine Möglichkeit in Zusammenarbeit von Lehrkräften und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gemeinsam Schule zu entwickeln.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über das Schulprogramm, die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs, Antrag auf die Erweiterung der Ganztagsschule, Öffnung der Schule nach außen
Die Schulkonferenz besteht aus gewählten Personen der Gesamtkonferenz und aus gewählten Personen des Schulelternbeirats. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt.
Schülerunfälle
Alle Schüler*innen sind in der Schule unfallversichert. Die Versicherung bezieht sich auf Unfälle während des lehrplanmäßigen Unterrichts und bei allen Unterrichts- und Schulveranstaltungen. Unfälle müssen der Schule unverzüglich gemeldet werden. Eine Unfallmeldung wird von der Schule ausgefüllt und an die Unfallkasse Hessen weitergeleitet.
Schulzahnarzt
Jährlich werden alle Schüler*innen verpflichtend durch den Schulzahnarzt des Gesundheitsamtes untersucht. Sollte eine weitere Behandlung notwendig sein, werden Sie darüber benachrichtigt.
Sportsachen
Bitte sorgen Sie für angemessene Sportkleidung. Die Sportschuhe sollten helle Sohlen haben, um Streifen auf dem Hallenboden zu vermeiden.
Vertretungen bei Erkrankung einer Lehrkraft
Unsere Klassen werden am ersten Tag des Fehlens einer Lehrkraft in festgelegte Partnerklassen aufgeteilt oder durch eine Vertretungskraft beaufsichtigt. Alle Klassenlehrkräfte haben in einem „Vertretungsordner“ Arbeitsmaterialien für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie zusätzliche Unterrichtsinhalte vorbereitet.
Bei Erkrankung einer Lehrkraft, die vorhersehbar länger als fünf Wochen dauern wird, kann ein Lehrauftrag durch das Staatliche Schulamt an eine Vertretungskraft vergeben werden.
Wandertage
An Wandertagen, Unterrichtsfahrten oder Theaterbesuchen findet in der Regel vorher und nachher kein Unterricht statt. Schüler*innen der unteren Jahrgänge (1-6) treffen sich in der Schule und werden auch dort entlassen. Schüler*innen ab der Klasse 7 dürfen sich selbständig am Ausgangspunkt des Unterrichtsgang einfinden und dürfen auch dort entlassen werden.